Sonderposten

B-Ware Artikel 

  • Nicht mehr original verpackt
  • Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt, beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie Retouren
  • neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt
  • keine oder eher geringfügige, optische Mängel (Gebrauchsspuren), die keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Gegenstandes haben
  • Rest- oder Sonderposten, also überzählige Restware